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Allgemeine Mietbedingungen

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Allgemeine Mietbedingungen

Anreise / Abreise

Sofern nicht anders vereinbart, beginnt die Mietdauer am Anreisetag ab 16:00 Uhr und endet am Abreisetag bis 10:00 Uhr. Für die Berechnung der Miete zählen An- und Abreisetag als ein Tag, wobei der Anreisetag berechnet wird. Wir bitten Sie, uns über die gebuchte Fährverbindung und etwaige Änderungen im Fährfahrplan zu informieren.

Das Haus ist in einem ordentlichen, besenreinen Zustand zu verlassen (Geschirr sauber in die Schränke eingeräumt, die Mülleimer geleert und Lebensmittel aus dem Kühlschrank und den Schränken entfernt).

Mindestbuchzeit

Für dieses Ferienhaus ist eine Mindestbuchung von 7 Tagen vorgesehen. Bei einer Lückenbuchung machen wir gerne eine Ausnahme. Bitte sprechen Sie uns an.

Inventarliste

Der Mieter wird gebeten, unmittelbar nach seiner Ankunft die im Mietobjekt befindliche Inventarliste zu überprüfen und etwaige Fehlbestände spätestens an dem der Ankunft folgenden Tag dem Vermieter mitzuteilen.

Mietvertrag/Haftung

Der Mietvertrag ist geschlossen, sobald die unterschriebene Buchungsbestätigung bei uns eingegangen ist und die fällige Anzahlung in Höhe von 20% des Mietpreises fristgemäß vom Mieter geleistet wurde.
Die Anzahlung ist innerhalb von 14 Tagen nach Buchungsbestätigung auf das im Vertrag angegebene Konto zu zahlen. Erfolgt die Anzahlung nicht fristgemäß, so ist der Vermieter berechtigt von dem geschlossenen Vertrag zurückzutreten.

Die Restzahlung inkl. Kaution muss bis spätestens 14 Tage vor Anreise an den Eigentümer überwiesen werden.

Die Ferienunterkunft darf nur von der im Mietvertrag angegebenen Personenzahl bewohnt werden.

Nebenkosten wie Heizung, Wasser, Strom etc. sind im Mietpreis enthalten, sofern sie die normalen Werte nicht übersteigen.

Die Immobilie verfügt über einen Internetzugang (LAN o. WLAN). Für Ausfälle der Verbindung oder technische Probleme übernehmen wir keine Haftung. Mit Unterschrift des Mietvertrages bestätigen Sie, dass Sie keine illegalen/kostenpflichtigen Downloads tätigen und/oder illegale/kostenpflichtige Seiten besuchen. Die Nutzung des Internets erfolgt auf eigene Gefahr.

Die Übernahme des unveränderten Mietvertrages durch Dritte ist möglich, bedarf jedoch der ausdrücklichen Zustimmung des Vermieters. Der übernehmende Mieter tritt in den bestehenden Vertrag ein und haftet neben dem Hauptmieter als Gesamtschuldner für den Mietpreis.

Jeder Mieter verpflichtet sich, das Haus nebst Inventar und der Einrichtung pfleglich zu behandeln. Außerdem verpflichtet er sich, die während seines Aufenthalts durch sein Verschulden oder das Verschulden seiner Begleiter, Kinder und Gäste entstandenen Schäden zu melden und zu ersetzen. Nicht gemeldete Schäden werden dem Mieter in Rechnung gestellt.

Die Endreinigung erfolgt nach Ihrem Aufenthalt und ist im Mietpreis enthalten. Bei übermäßiger Verschmutzung werden dem Mieter die erhöhten Endreinigungskosten in Rechnung gestellt.

Kaution

Der Mieter zahlt an den Vermieter eine Kaution für überlassene Einrichtungs- und Ausstattungsgegenstände in Höhe von 200 EURO. Die Kaution ist zusammen mit der Restzahlung zu leisten und ist nicht verzinslich. Sie wird spätestens innerhalb von 14 Tagen nach Beendigung des Mietverhältnisses an den Mieter zurückerstattet.

Zwischenreinigung

Ab einer gebuchten Aufenthaltsdauer von 4 Wochen wird eine Zwischenreinigung ab der Hälfte der Zeit durchgeführt. Die Kosten betragen € 65,00 zzgl. MwSt. und werden dem Mieter nach Abreise in Rechnung gestellt.

Gerne arrangieren wir für Sie bei einem längeren Aufenthalt eine weitere Zwischenreinigung (gegen Aufpreis), während Sie am Strand oder in der Stadt sind. Bitte melden Sie dies rechtzeitig an.

Kurabgabe:

In dem Mietpreis ist die Kurabgabe nicht enthalten.

Die Kurkarten werden Ihnen nach Unterzeichnung des Mietvertrages und der geleisteten Anzahlung in digitaler Form zugeschickt.

Die Preise berechnen sich wie folgt:

Stadt Wyk auf Föhr und alle Gemeinden auf der Insel

€ 2,60 / pro Tag vom 01. März bis 31. Oktober
€ 1,30 / pro Tag in der übrigen Zeit
€ 78 Jahrespauschale

Ausgenommen sind Kinder und Jugendliche bis einschließlich 17 Jahren. Menschen mit Behinderungen (B im Ausweis) und deren Begleitpersonen.
Bei der Berechnung wird der Tag der Anreise als voller Tag und der Tag der Abreise nicht gewertet.

Schlüsselübergabe / Schlüsselrückgabe

Der Mieter ist für die sichere Aufbewahrung der Schlüssel verantwortlich. Er übernimmt die Haftung für den Gebrauch der erhaltenen Schlüssel und trägt die Folgen beim Verlust bei einem Verlust der Schlüssel. Die Weitergabe der Schlüssel ist untersagt.

Nach Beendigung des Mietverhältnisses sind alle Schlüssel zurück zu geben. Sollten die Schlüssel nicht zurückgegeben werden, werden die Kosten für die Wiederherstellung dem Mieter gegen die hinterlegte Kaution verrechnet und ein eventueller Restbetrag in Zahlung gestellt.

Stornierung & vorzeitiger Aufenthaltsabbruch

Der Mieter kann, sofern der Mietbeginn noch nicht eingetreten ist, vom Mietvertrag zurücktreten. Hierfür bedarf es einer schriftlichen Rücktrittserklärung. Zeitliche Grundlage ist das Absenden dieser Erklärung. Sollte ein Rücktritt erklärt werden, so darf der Vermieter eine Entschädigung vom Zurückgetretenen verlangen. Hierbei ergibt sich eine Staffelung je nach Kurzfristigkeit des Rücktritts.

Kündigung vor Mietantritt



  • bis 49 Tage vor Mietbeginn:  10 % des Mietpreises
  • bis 35 Tage vor Mietbeginn:  30 % des Mietpreises
  • bis 21 Tage vor Mietbeginn:  60 % des Mietpreises
  • bis 14 Tage vor Mietbeginn:  90 % des Mietpreises
  • später als 14 Tage vor Mietbeginn:  100 % des Mietpreises

Tritt der Mieter vom Vertrag zurück, so kann er einen Ersatzmieter benennen. Der Vermieter muss den Ersatzmieter nicht akzeptieren, sofern begründete Bedenken gegen diesen bestehen. Aus triftigen Gründen kann der Vermieter dem Ersatzmieter die Vermietung der Unterkunft verweigern. Sollte der Mieter keinen Ersatzmieter benennen, so kann der Vermieter auch für Ersatz sorgen.

Die Stornierung muss schriftlich erfolgen, maßgebend ist der Zeitpunkt der Zustellung der Kündigung beim Vermieter. Bricht der Mieter den Aufenthalt vorzeitig ab, ist der gesamte Mietpreis zu entrichten

Vertragsrücktritt seitens des Vermieters

Der Vermieter kann vom Vertrag zurücktreten, wenn das Vertragsverhältnis aufgrund von unzumutbaren Vorkommnissen dermaßen beeinträchtigt ist, dass eine Fortführung des Vertragsverhältnisses ihm nicht zumutbar ist. Dieser Vertragsrücktritt kann sowohl vor Beginn der Vermietung als auch während dieser erfolgen. Das Recht zur fristlosen oder außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt.

Vertragsrücktritt aufgrund von höherer Gewalt

Beiden Vertragsparteien steht es im Falle einer höheren Gewalt frei, vom Vertrag zurückzutreten. Die höhere Gewalt umfasst hierbei nicht vorhersehbare Dinge, die die Vertragserfüllung für eine der beiden Seiten nahezu unmöglich macht, beträchtlich behindert oder gar Vertragspartner in Gefahr bringt.
In diesen Fällen der höheren Gewalt sind beide Parteien von Ihren vertraglichen Verpflichtungen befreit. Die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen ist in diesen Fällen für beide Vertragsparteien ausgeschlossen. Die Vertragspartei, die sich auf das Vorliegen der höheren Gewalt beruft hat diese nachzuweisen und sofort der anderen Vertragspartei anzuzeigen

Pflichten des Mieters

Der Mieter verpflichtet sich, das Mietobjekt mitsamt Inventar mit aller Sorgfalt zu behandeln.
Für die schuldhafte Beschädigung von Einrichtungsgegenständen, Mieträumen oder des Gebäudes sowie der zu den Mieträumen oder dem Gebäude gehörenden Anlagen ist der Mieter ersatzpflichtig, wenn und insoweit sie von ihm oder seinen Begleitpersonen oder Besuchern schuldhaft verursacht worden ist.
In den Mieträumen entstehende Schäden hat der Mieter soweit er nicht selbst zur Beseitigung verpflichtet ist, unverzüglich dem Vermieter anzuzeigen.
Für die durch nicht rechtzeitige Anzeige verursachten Folgeschäden ist der Mieter ersatzpflichtig.
In Spülsteine, Ausgußbecken und Toilette dürfen Abfälle, Asche, schädliche Flüssigkeiten und ähnliches nicht hineingeworfen oder -gegossen werden. Treten wegen Nichtbeachtung dieser Bestimmungen Verstopfungen in den Abwasserrohren auf, so trägt der Verursacher die Kosten der Instandsetzung.
Bei eventuell auftretenden Störungen an Anlagen und Einrichtungen des Mietobjektes ist der Mieter verpflichtet, selbst alles Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen oder evtl. entstehenden Schaden gering zu halten.
Der Mieter ist verpflichtet, den Vermieter über Mängel der Mietsache unverzüglich zu unterrichten. Unterlässt der Mieter diese Meldung, so stehen ihm keine Ansprüche wegen Nichterfüllung der vertragsmäßigen Leistungen (insbesondere keine Ansprüche auf Mietminderung) zu.

Haftung des Vermieters

Der Vermieter haftet für die Richtigkeit der Beschreibung des Mietobjektes und ist verpflichtet, die vertraglich vereinbarten Leistungen ordnungsgemäß zu erbringen und während der gesamten Mietzeit zu erhalten. Der Vermieter haftet nicht gemäß § 536a BGB. Die Haftung des Vermieters für Sachschäden aus unerlaubter Handlung ist ausgeschlossen, soweit sie nicht auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Vermieters oder seines Erfüllungsgehilfen beruhen. Der Vermieter haftet nicht in Fällen höherer Gewalt (z.B. Brand, Überschwemmung etc.).

Datenschutz

Der Mieter erklärt sich damit einverstanden, dass im Rahmen des mit ihm abgeschlossenen Vertrages notwendige Daten über seine Person gespeichert, geändert und / oder gelöscht werden. Alle persönlichen Daten werden absolut vertraulich behandelt.

Tierhaltung

Das Mitbringen von Haustieren ist nicht gestattet.

Änderungen des Vertrages

Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen des Vertrages sowie allen rechtserheblichen Erklärungen bedürfen der Schriftform. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Mieter sind unwirksam.

Hausordnung

Die Hausordnung ist Bestandteil des Mietvertrages.

Rechtswahl und Gerichtsstand

Es findet deutsches Recht Anwendung. Für alle Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis ist das Amtsgericht zuständig, in dessen Bezirk der Beklagte seinen allgemeinen Gerichtsstand hat. Für Klagen des Vermieters gegen Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland haben oder die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird der Wohnsitz des Vermieters als ausschließlicher Gerichtsstand vereinbart.

Aktuelle Reiseinformationen Hier
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